Teaserbild

Achtung Kolonne! Fortbildung für Kraftfahrer im THW

Bei Großeinsätzen und Standortverlagerungen müssen oft viele THW-Einsatzkräfte und ihre Fahrzeuge zum Einsatzort bewegt werden. Dies wird effizient in einem geschlossenen Verband bewerkstelligt. Am 28. März 2015 übten 30 Kraftfahrer aus den Ortsverbänden Balingen, Rottenburg und Villingen-Schwenningen das Fahren im geschlossenen Verband rund um Rottenburg.

In der Unterkunft des Ortsverbands Rottenburg präsentierte Bereichsausbilder Thomas Wiedemann aus dem Ortsverband Balingen in einer theoretischen Einweisung die Grundlagen zum Fahren im geschlossenen Verband. Die Kraftfahrer lernten dabei die Rechtslage, Vorschriften des THW, Grundlagen der Streckenplanung und Tipps zum eigenen Verhalten kennen. Im Anschluss wurde das gerade Gelernte in die Praxis umgesetzt. Bevor es losging folgte natürlich eine Abfahrtskontrolle aller Fahrzeuge. Mit neun Einsatzfahrzeugen ging es in etwa zwei Stunden von Rottenburg nach Horb und wieder zurück. Unterwegs wurde mehrmals angehalten um kurze Besprechungen und Fahrerwechsel zu ermöglichen.

Bei der Fahrt im geschlossenen Verband ist höchste Aufmerksamkeit und Konzentration gefordert. Die Kraftfahrer müssen den Abstand zum vorderen und hinteren Fahrzeug ständig beobachten und die Geschwindigkeit so anpassen, dass der Verband nicht geteilt wird und die angestrebte Marschgeschwindigkeit gehalten wird. Bei der Nachbesprechung tauschten die Kraftfahrer ihre Erfahrungen über die Fahrt aus. Nicht nur Ausbilder Thomas Wiedemann zeigte sich zufrieden mit dem Übungsablauf. Die Kraftfahrer waren sich einig, dass eine solche Übung bald wiederholt werden soll.

Eine Herausforderung war, dass offenbar viele Verkehrsteilnehmer die Regelungen für Verbände nicht kennen. Vor allem im dichten Verkehr von Innenstädten kommt es immer wieder vor, dass andere Verkehrsteilnehmer den geschlossenen Verband durch Einfahren zwischen die Einsatzfahrzeuge unterbrechen. Dies ist verboten und wird mit einem Bußgeld geahndet. Grundlage für eine Fahrt im geschlossenen Verband ist §27 der Straßenverkehrsordnung. Der geschlossene Verband besteht aus mindestens drei Fahrzeugen, die alle als ein einziges Fahrzeug anzusehen sind. Verkehrsteilnehmer erkennen einen geschlossenen Verband durch ähnlich aussehende Fahrzeuge (z.B. THW-Einsatzfahrzeuge), die alle mit Abblendlicht fahren und durch Flaggen im vorderen linken Bereich der Fahrzeuge. Grundsätzlich haben alle zum Verband gehörenden Fahrzeuge eine blaue Flagge und das letzte Fahrzeug eine grüne Flagge. Das erste und letzte Fahrzeug des Verbands fährt mit Blaulicht, um Anfang und Ende zu markieren. In unübersichtlichen Bereichen (z.B. Kreuzungen) schalten alle Fahrzeuge das Blaulicht ein. Das erste Fahrzeug im geschlossenen Verband hält sich dabei an alle Verkehrsregeln. Alle nachfolgenden Fahrzeuge des Verbands folgen dem ersten Fahrzeug, auch wenn z.B. Ampeln auf Rot schalten. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen sich nur vor oder hinter dem Verband einordnen, ihn aber nicht unterbrechen.


(Quelle: THW OV Rottenburg)





Suche

Suchen Sie hier nach einer aktuellen Mitteilung: