03.07.2017, von F. Ehlert

Amokübung an Bickebergschule

Panisch umherirrende Schüler, viele Verletzte und sehr wenig Informationen; mit diesen und vielen anderen Hürden mussten sich die Einsatzkräfte der Malteser, dem DRK, soiwe den THW-Ortsverbänden Donaueschingen und Villingen-Schwenningen am vergangenen Samstag, dem 1.Juli.2017, auseinandersetzen.

Der Tag begann zunächst ruhig. In der Unterkunft der Malteser Villingen versammelten sich dutzende Einsatzkräfte, um zunächst die theoretischen Grundlagen einer "polizeilichen Sonderlage" vermittelt zu bekommen. Durchgeführt wurde die Präsentation von einem Kameraden der Malteser, welcher hauptberuflich als Bundespolizist tätig ist und unter anderem persönlich bei der Amoklage in München des vergangenen Jahres, im Einsatz war. "Polizeiliche Sonderlage", dieser Begriff kann mehrere Bedeutungen haben. Über einen Amoklauf an einer Schule, bis hin zu einem politisch oder ideologisch motivierten Terroranschlag. Für die Anwesenden wurde schnell klar, dass ein solch ohnehin schon schwieriger Großeinsatz, noch mehrere weitere Herausforderungen mit sich bringt.

Nach einer kurzen Pause kam dann die Alarmierung. Eine unklare Lage an der Bickebergschule in Villingen. Sofort machten sich die ersten Einsatzkräfte auf den Weg zur Einsatzstelle. Vor Ort angekommen stellte sich eine Amoklage herraus und es folgte schon die erste Hürde einer solchen Einsatzsituation. Zu den Verletzten im Schulgebäude vorzudringen und ihnen zu helfen ist erstmal nicht möglich, da gewartet werden muss, bis das Gebiet durch die Polizei gesichert ist, um weitere Opfer unter den Einsatzkräften zu verhindern. Trotzdem müssen schon hier Entscheidungen getroffen werden. Welche und wie viele Kräfte müssen nachalarmiert werden und wo können sie sich sammeln, ohne in den gefährlichen Bereich zu gelangen?  Nach der Freigabe durch die Polizei beginnt dann erst die wirkliche Arbeit. Zunächst erfolgt durch den leitenden Notarzt die Sichtung der Patienten. Hier muss beispielsweise herrausgefunden werden, wie viele Verletzte zu behandeln sind und wo sich diese befinden. Zudem muss entschieden werden, wie schwer die Verletzungen der Einzelnen sind, um zu wissen, wer als erster versorgt werden muss. Dementsprechend werden dann die Kräfte zugeteilt.

Unsere Aufgaben bei einem solchen Szenario, wie auch bei dieser Übung, liegen bei der Unterstützung der anderen Einsatzkräfte. So war es unsere Aufgabe beim Transport der Verletzten zum Behandlungsplatz zu helfen. Dies wurde durch die Helfer des Ortsverbandes Donaueschingen übernommen, während die Helfer aus Villingen zunächst die eintreffenden Einsatzkräfte in den Bereitstellungsraum lotsten und später bei der Rettung einer Person aus dem Obergeschoss halfen. Da der Weg über das Treppenhaus nicht möglich war, musste die Verletzte, mit Hilfe eines sogenannten Leiterhebels, über das Fenster herraus gerettet werden. Weitere Einsatzmöglichkeiten für das THW wären beispielsweise das Abstützen eines Gebäudes, nach einer Bombenexplosion oder die Trümmerrettung nach einem Einsturz.

Nach der Übung erfolgte ein gemeinsamen Mittagessen mit allen Beteiligten. Hier nutzten auch viele Schüler, welche für die Darstellung der Verletzten in die Schule gekommen waren, die Gelegenheit, den erfahrenen Einsatzkräften, Fragen über die Übung und andere Einsatzerfahrungen zu stellen. Nach einer anschließenden Nachbesprechung verabschiedete man sich ins Wochenende. Eine solche Einsatzübung ist für alle Beteiligten sehr wertvoll. Eine solche Situation realitätsnah durchspielen zu können, bietet uns erhebliche Vorteile bei der Vertiefung des gelernten und der Fehleranalyse, um im Falle des Falles vorbereitet zu sein. Daher bedanken wir uns bei allen Beteiligten, den Planern und besonders bei der Schulleitung, den Mitarbeitern, sowie den Schülern der Bickebergschule für ihre Unterstützung.


Alle zur Verfügung gestellten Bilder sind honorarfrei und dürfen unter Angabe der Quelle für die Berichterstattung über das THW und das Thema Bevölkerungsschutz verwendet werden. Alle Rechte am Bild liegen beim THW. Anders gekennzeichnete Bilder fallen nicht unter diese Regelung.




Suche

Suchen Sie hier nach einer aktuellen Mitteilung: